GF Ing. Rene Kausl
Kirchensteig 1c
3620 Spitz an der Donau
+43 2713 30 313
office@kauslkonzept.at
www.kauslkonzept.at
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fa. KauslKonzept e.U. (GF Ing. Rene Kausl), Kirchensteig 1c, 3620 Spitz an der Donau
- Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U.“
- Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U.“ ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
- Angebote und Nebenabreden
- Die Angebote des Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U.“ sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars. Eine zwischen Angebotserstellung und Rechnungslegung erfolgte Änderung der Honorare in dem vom Fachverband Technische Büros-Ingenieurbüros herausgegebenen Honorarrichtlinien und Leistungsbildern berechtigt das Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U.“ zu einer entsprechenden Änderung des Honorars.
- Enthält eine Auftragsbestätigung des Ingenieurbüros „KauslKonzept e.U.“ Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
- Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
- Auftragserteilung
- Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Angebot und Auftragsbestätigung, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U.“ um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
- Das Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U.“verpflichtet sich zu ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
- Das Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U.“ kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Das Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U.“ ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
- Das Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U.“ kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Ingenieurbüros „KauslKonzept e.U.“ Aufträge erteilen. Das Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U.“ ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat das Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U.“ den Auftrag selbst durchzuführen.
- Gewährleistung und Schadenersatz
- Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tagen ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
- Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des fehlenden sind vom Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U“ innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
- Das Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U“ hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfakt (§1299 ABGB) zu erbringen.
- Rücktritt vom Vertrag
- Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
- Bei Verzug des Ingenieurbüros „KauslKonzept e.U“ mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
- Bei verschuldeten oder unverschuldeten Verzug des Auftraggebers wie beispielsweise Zeitverzug, mangelnde oder unrichtige Informationserteilung, mangelnder oder verspätete Arbeitsdurchführung, nicht rechtzeitige Freigabe der Teilleistungen, mangelnde Mitwirkung usw., die die Durchführung des Auftrages durch das Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U“ erschwert oder verzögert oder gar unmöglich macht ist das Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U“ zum sofortigen Vertragsrücktritt berechtigt.
- Bei berechtigtem Vertragsrücktritt behält das Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U“ den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. §1168 ABGB findet Anwendung. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U“ erbrachten Leistungen zu honorieren.
- Honorar
- Dem Honoraranspruch des Ingenieurbüros „KauslKonzept e.U“ liegen die vom Fachverband Technischen Büros-Ingenieurbüros herausgegeben Honorarrichtlinien und Leistungsbilder zugrunde. Die in Vertrag oder Vollmacht getroffenen besonderen Honorarvereinbarungen gehen diesen Honorarrichtlinien vor.
- Sämtliche Honorare sind in Euro erstellt.
- In den angegebene Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
- Die Kompensation mit allfälligen Gegenleistungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
- Erfüllungsort für alle Leistungen ist 3620 Spitz an der Donau.
- Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgericht 3500 Krems vereinbart, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes.
- Für Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U“ kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
- Im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzes gelten dessen zwingende Bestimmungen. Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, sie stünden im rechtlichen Zusammenhang mit der Honorarverbindlichkeit, wären gerichtlich festgestellt oder vom Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U“ anerkannt.
- Geheimhaltung
- Das Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U“ ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
- Das Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U“ ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist das Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U“ berechtigt, dass vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
- Schutz der Pläne
- Das Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U“ behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.
- Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zuverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Ingenieurbüros „KauslKonzept e.U“ zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
- Das Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U“ ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) des Ingenieurbüros „KauslKonzept e.U“ anzugeben.
- EDV Datenträger
- Die Übergabe von Plänen, Berichten, technischen Unterlagen, Ausschreibungen und dgl. auf EDV-Datenträger ist nicht vereinbart.
- Haftungsausschluss und Fahrlässigkeit
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht vom Auftraggeber nachzuweisendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Ingenieurbüros „KauslKonzept e.U beruhen.
Regressforderungen im Sinn der von § 12 PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nacht, dass der Fehler in der Sphäre des Ingenieurbüros „KauslKonzept e.U.“ verursacht und vom Ingenieurbüro „KauslKonzept e.U.“ vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.